§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Belrem-Gilde e. V. und hat seinen Sitz in Pforzheim-Dillweißenstein. Die Belrem-Gilde e. V. wurde 1951 gegründet. Sie soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden. Das Geschäftsjahr beginnt am 1.5. jeden Jahres und endet am 30.04 des nachfolgenden Jahres.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung und zwar durch
Heimat- und Brauchtumspflege insbesondere des Faschingsbrauchtums, der Jugendpflege und der Pflege der Musik.
Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Überschüsse werden nur für die Satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadtverwaltung Pforzheim, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Person werden, ohne Altersbeschränkung. Mitglieder unter 18 Jahren besitzen jedoch kein Stimmrecht. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Gilderat.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Gilderates. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden wenn es mehr als 2 Jahre mit der Zahlung des Beitrags im Verzug ist, oder sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluß beschließt der Gilderat mit ¾ Mehrheit.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Schüler, Auszubildende und Wehrpflichtige zahlen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr den halben Beitrag.
Erwachsene Mitglieder zahlen den vollen Beitrag.
Familien zahlen den 1,5-fachen Erwachsenenbeitrag.
§ 6 Organe des Vereins
sind: 1. Der Gilderat
2. Die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Gilderat
Der Gilderat besteht aus:
1. Gildemeister
2. Stellvertretender Gildemeister
3. Schriftführer
4. Kassier
5. Abteilungsleiter Fanfarenzug
6. Abteilungsleiter Hexen- und Historische Gruppe
7. Kostümwart
8. Zeugwart
9. und 8 Beisitzer
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Gildemeister und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen ist allein
vertretungsberechtigt.
Der Gilderat wird von der Mitgliederversammlung in den geraden und ungeraden Positionen im jährlichen Wechsel für die
Dauer von 2 Jahren gewählt.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird jährlich im Mai vom Gildemeister einberufen und geleitet. Hierzu muss schriftlich eingeladen werden. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Gilderat schriftlich verlangt werden. Anträge müssen 3 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Gildemeister abgegeben werden. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung bleibt außer Betracht. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Schriftführer protokollarisch festgehalten und müssen vom Gildemeister gegengezeichnet werden. Beschlüsse über Änderungen der Satzung müssen im Vereinsregister eingetragen werden.
§ 9 Tagesordnung
Die Mitgliederversammlung hat folgende Tagesordnung abzuwickeln:
1. Beschlussfassung über die Tagesordnung und etwaige Anträge
2. Bericht des Gildemeisters
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassiers
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Bericht des Abteilungsleiters Fanfarenzug
7. Bericht des Abteilungsleiters Hexen- und Historische Gruppe
8. Bericht des Kostümwarts
9. Bericht des Zeugwarts
10. Festlegung der Stimmliste
11. Entlastung des Gilderats
12. Neuwahlen
13. Beschlussfassung über Anträge und Satzungsänderung
§ 10 Ehrenmitglieder
Verdienstvolle Mitglieder der Belrem-Gilde e. V. können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Gilderates durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Die
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 11 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann in einer Mitgliederversammlung mit 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Der Vorsitzende ist der alleinige Liquidator, falls auf einer Mitgliederversammlung nichts anderes beschlossen wird. Eine Änderung der Satzung hinsichtlich der Person des Anfallberechtigten bedarf der Genehmigung des zuständigen Finanzamtes.
Die geänderte Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 2009 errichtet.
Pforzheim, den 15. Mai 2009
Termine 2012
5. Feb. 2012, 15.00 Uhr
KIKO-KInderKOstümball, Nagoldhalle Dillweißenstein
11. Feb. 2012 , 11.00 Uhr
Rathaussturm, Pforzheim
21. Feb. 2012
Fasnetumzug, Dillschde

